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   RG, 10.11.1927 - II 779/27   

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RG, 10.11.1927 - II 779/27 (https://dejure.org/1927,606)
RG, Entscheidung vom 10.11.1927 - II 779/27 (https://dejure.org/1927,606)
RG, Entscheidung vom 10. November 1927 - II 779/27 (https://dejure.org/1927,606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 62, 161
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.03.2007 - 4 StR 522/06

    Schwere Körperverletzung (wichtiges Körperglied im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 2

    Es hat also allein darauf abgestellt, welche Bedeutung das Körperglied für den Menschen überhaupt hat, unabhängig von den individuellen Besonderheiten des Verletzten (vgl. RGSt 6, 346, 347; 62, 161, 162; 64, 201, 202; RG GA Bd. 47 (1900), 168; Bd. 52 (1905), 91).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

    Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete

    Bei der Prüfung, ob eine Raubtat den Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StGB erfüllt, ist daher zunächst festzustellen, welchen konkreten Gefahren der durch die Raubhandlung Betroffene ausgesetzt war, wobei seine individuelle körperliche und gegebenenfalls auch seelische Verfassung ebenso mit in Betracht zu ziehen sind wie etwa die Auswirkungen, die sich bei Verwirklichung des drohenden Gesundheitsschadens für seine Berufsfähigkeit ergeben hätten (vgl. dagegen RGSt 62, 161, 162; 64, 201 zu § 224 StGB aF).
  • OLG Braunschweig, 01.11.1947 - Ss 44/47

    Erschiessung eines SA-Sturmführers, der seine SA-Uniform hatte beseitigen lassen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Begriffsbestimmung des Reichsgerichts in DR 1944, 148 bezüglich des äusseren Tatbestandes - wenn man von dem Wortsinn des Ausdrucks "grausam" ausgeht - nicht in manchen Fällen zu eng erscheint und ob eine Tötung nicht auch schon infolge der Begleitumstände "grauenerregend" und damit "grausam" sein kann, ohne dass es auf das subjektive Schmerzempfinden des Opfers ankommt so z.B. die Verstümmelung eines Bewusstlosen (vgl. RGSt. 62, 161).
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